Liebe Mitglieder,
die „Coronavirus-Schutzverordnungen“ des Landes Hessen ist mit Ablauf des 1.April außer Kraft gesetzt. Ab dem 2. April gilt die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“.
Damit entfallen die bisherigen Auflagen (z.B. 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter "Negativnachweise", Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) ersatzlos ab dem 2. April 2022. In der neuen "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Wir appellieren an unsere Mitglieder dieser Empfehlung sinngemäß nachzukommen.
Bleiben sie gesund.
Mit sportlichen Grüßen
Ihre Abteilungsleitung